Wohnumfeldverbesserung: Zuschuss für den barrierefreien Umbau
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € pro Maßnahme.
- Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen (WG), kann sich der Betrag auf bis zu 16.720 € summieren.
- "Maßnahme" bedeutet nicht Einzelrechnung, sondern der gesamte Umbau (z.B. komplettes Bad).
Dieser Artikel ist Teil unserer Serie Geld & Leistungen.
Wann gilt ein Umbau als "Wohnumfeldverbesserung"? Wenn er die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.
Beispiele für geförderte Umbauten
- Badezimmer: Einbau einer ebenerdigen Dusche, Haltegriffe, rutschfeste Fliesen.
- Treppen: Einbau eines Treppenlifts oder Rampen (innen und außen).
- Türen: Verbreiterung von Türrahmen für den Rollstuhl.
- Küche: Absenkung von Arbeitsflächen / Hängeschränken.
Der Begriff "Maßnahme"
Wichtig: Wenn Sie heute das Bad umbauen und morgen den Treppenlift, zählt das meist als eine Maßnahme, wenn sich der Pflegezustand nicht geändert hat. Der Zuschuss ist also gedeckelt auf insgesamt 4.000 € (seit 2025 erhöht!). Tipp: Ändert sich der Pflegebedarf gravierend (z.B. Verschlechterung), kann ein neuer Zuschuss für eine neue Maßnahme beantragt werden.
Reichen Sie die Kostenvoranschläge VOR Baubeginn ein. Nutzen Sie unsere Checkliste für den Antrag, um Ablehnungen wegen Formfehlern zu vermeiden. Zum Pflege-Finanz-Guide
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
- Offizielle Informationsportale wie gesund.bund.de
Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.