Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege 2026: Budget, Regeln, Anwendung
Eine der wichtigsten Änderungen der letzten Jahre: Seit Juli 2025 wurden die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Das macht die Nutzung deutlich flexibler.
3.539 Euro
Gemeinsamer Jahresbetrag (für 2026) pro Kalenderjahr.
Was ist neu?
Früher gab es zwei getrennte Töpfe, die man kompliziert miteinander verrechnen musste ("Übertrag"). Das fällt weg. Sie haben nun ein Budget, das Sie flexibel einsetzen können für:
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1Verhinderungspflege (Ersatzpflege) Wenn die private Pflegeperson krank ist oder Urlaub macht. Die Ersatzpflege findet zu Hause statt.
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2Kurzzeitpflege Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist (z.B. nach Krankenhausaufenthalt) und der Pflegebedürftige stationär in ein Heim muss.
Unser Budget-Planer hilft Ihnen, die 3.539 Euro optimal auf das Kalenderjahr zu verteilen, damit am Ende nichts verfällt. Zum Pflege-Finanz-Guide
Wichtige Bedingungen
Für die Verhinderungspflege gelten weiterhin Regeln, je nachdem, wer die Pflege übernimmt:
Nahe Angehörige
Wenn nahe Verwandte die Vertretung übernehmen, ist die Kostenerstattung oft auf den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes begrenzt. Fahrkosten oder Verdienstausfall können aber zusätzlich erstattet werden.
Profis / Nachbarn
Bei professionellen Diensten oder entfernten Bekannten kann der volle Betrag (3.539 Euro) ausgeschöpft werden.
Achtung: Zeitrahmen
Verhinderungspflege kann bis zu 8 Wochen pro Jahr beansprucht werden. Während dieser Zeit wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
Fazit
Die Zusammenlegung ist eine große Erleichterung. Sie müssen nicht mehr entscheiden, aus welchem Topf Sie was nehmen – solange das Gesamtbudget von 3.539 Euro nicht aufgebraucht ist.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
- Offizielle Informationsportale wie gesund.bund.de
Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.