Rente für pflegende Angehörige: Voraussetzungen und Überblick
Wer andere pflegt, steckt oft beruflich zurück. Dafür zahlt die Pflegeversicherung Beiträge für Ihre soziale Absicherung – oft mehr als viele denken.
Voraussetzungen
Damit die Pflegekasse Beiträge zahlt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sie pflegen eine Person mit mindestens Pflegegrad 2.
- Die Pflege umfasst mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf wenigstens 2 Tage.
- Sie sind selbst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.
Der Antrag ist kompliziert? Unsere Ausfüllhilfe für den Renten-Fragebogen führt Sie Schritt für Schritt durch das Formular, damit Sie keinen Euro verschenken. Zum Pflege-Finanz-Guide
1. Rentenversicherung
Die Pflegekasse zahlt Beiträge in Ihre Rentenversicherung ein. Die Höhe richtet sich nach Pflegegrad und Leistungsart (nur Pflegegeld oder Kombileistung).
Im Jahr 2025/2026 können Sie dadurch Rentenansprüche erwerben, als würden Sie ein monatliches Gehalt von bis zu 3.745 Euro beziehen. Das kann ein Rentenplus von bis zu 35 Euro pro Jahr der Pflege bedeuten.
2. Unfallversicherung
Während der Pflegetätigkeit, bei Hilfen im Haushalt und auf den Wegen dorthin (z.B. wenn Sie zur Wohnung des Pflegebedürftigen fahren) sind Sie gesetzlich unfallversichert. Dies ist beitragsfrei.
3. Arbeitslosenversicherung
Wenn Sie für die Pflege Ihren Beruf aufgeben oder reduzieren, zahlt die Pflegekasse unter Umständen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung weiter. Das sichert Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls die Pflege endet und Sie nicht sofort wieder einen Job finden.
Wichtig: Fragebogen ausfüllen
Diese Beiträge fließen nicht automatisch. Sie müssen den Fragebogen zur Zahl der Pflegepersonen bei der Pflegekasse ausfüllen und angeben, wie viele Stunden Sie pflegen.
Fazit
Die Pflege von Angehörigen ist Arbeit – und wird vom Sozialstaat auch so behandelt. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Rentenkassenbeiträge korrekt abgeführt werden.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
- Offizielle Informationsportale wie gesund.bund.de
Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.