Pflegereform 2026 (BEEP): Änderungen verständlich erklärt
Das "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" (BEEP) bringt ab 2026 wichtige Änderungen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
1. Strenge Frist für Verhinderungspflege
Achtung: Rechnungen für Verhinderungspflege müssen ab sofort spätestens im Folgejahr eingereicht werden. Wer die Belege für 2026 nicht bis zum 31.12.2027 einreicht, verliert seinen Anspruch!
Gesetze ändern sich schnell. Nutzer unseres Workspace erhalten automatische Updates zu neuen Fristen und Beträgen direkt in ihr Dashboard. Zum Pflege-Finanz-Guide
2. Länger Pflegegeld im Krankenhaus
Gute Nachrichten: Wenn der Pflegebedürftige ins Krankenhaus oder in die Reha muss, wird das Pflegegeld nun für bis zu 8 Wochen weitergezahlt (bisher nur 4 Wochen). Auch die Rentenbeiträge für die Pflegeperson fließen in dieser Zeit weiter.
3. Pflegeunterstützungsgeld einfacher beantragen
In akuten Notfällen konnten sich Angehörige schon bisher bis zu 10 Tage freistellen lassen ("Pflegeunterstützungsgeld"). Neu ist: Die Bescheinigung dafür muss nicht mehr zwingend vom Arzt kommen – ab sofort dürfen auch Pflegefachkräfte (z.B. vom Pflegedienst oder im Krankenhaus) diese Bescheinigung ausstellen.
4. Strafzahlungen bei Bummel-Kassen
Braucht die Pflegekasse länger als 25 Arbeitstage für den Erstbescheid, muss sie 70 Euro Strafe pro Woche zahlen. Neu ist: Diese Zahlung muss nun automatisch spätestens 15 Tage nach Fristablauf erfolgen. Sie müssen dem Geld also nicht mehr hinterherlaufen.
5. Mehr Rechte für Pflegekräfte
Pflegefachkräfte dürfen künftig mehr medizinische Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen (z.B. Wundversorgung) und auch bestimmte Hilfsmittel direkt verordnen. Das spart Ihnen den Weg zum Arzt.
Fazit
Das BEEP-Gesetz macht vieles einfacher, führt aber auch strengere Fristen bei der Abrechnung ein. Behalten Sie Ihre Belege im Blick!
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
- Offizielle Informationsportale wie gesund.bund.de
Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.