Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Antrag & erstattungsfähige Produkte
Das Wichtigste in Kürze
- Jeder Pflegebedürftige (ab PG 1) hat Anspruch auf 42 Euro pro Monat.
- Gilt für Einmalartikel (Handschuhe, Betteinlagen, Desinfektionsmittel).
- Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse (oder über eine Box).
Dieser Artikel ist Teil unserer Serie Geld & Leistungen.
Warum Hygieneartikel selbst bezahlen? Nutzen Sie Ihr monatliches Budget für Pflegehilfsmittel. Es verfällt sonst am Monatsende!
Was wird bezahlt? (Produktgruppe 54)
- Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
Wie funktioniert's?
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Selbst kaufen & einreichen: Sie kaufen im Drogeriemarkt und reichen die Quittungen bei der Kasse ein. Aufwendig.
- Abo-Box (Empfohlen): Sie bestellen bei einem Anbieter eine "Pflegebox". Dieser rechnet direkt mit der Kasse ab. Sie müssen sich um nichts kümmern und erhalten jeden Monat ein Paket.
Der Antrag ist Formsache. Nutzen Sie unser Musterformular (Anlage 4 zum Antrag auf Pflegeleistungen), um die Kostenübernahme dauerhaft zu sichern. Zum Pflege-Finanz-Guide
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
- Offizielle Informationsportale wie gesund.bund.de
Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.