Stand: Februar 2026 Lesezeit: 5 Min.
Grundlagen

Pflegegrad Voraussetzungen: Wann besteht Anspruch?

Lesezeit: 3 Min. Stand: 2026

Nicht jede Hilfsbedürftigkeit führt automatisch zu einem Pflegegrad. Das Gesetz hat klare Kriterien festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit die Pflegekasse leistet.

1. Dauerhaftigkeit

Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen.

2. Schweregrad

Die Selbstständigkeit muss in spezifischen Modulen (z.B. Mobilität) messbar eingeschränkt sein.

💡
Unser Tipp für 2026

Unsicher, ob die Punkte reichen? Unser Pflegegrad-Rechner im Guide simuliert die offizielle Begutachtung und zeigt Ihnen sofort Ihr voraussichtliches Ergebnis. Zum Pflege-Finanz-Guide

Die "6-Monats-Regel" erklärt

Wer sich „nur“ das Bein gebrochen hat und für 8 Wochen Hilfe benötigt, hat keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Hier ist die Krankenkasse mit der "Häuslichen Krankenpflege" zuständig. Die Pflegeversicherung greift erst, wenn ein dauerhafter Zustand der Hilfsbedürftigkeit vorliegt.

Krankheit vs. Altersgebrechen

Die Selbstständigkeit muss gesundheitlich bedingt beeinträchtigt sein. Das bedeutet, es muss eine körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigung vorliegen.

Achtung: Reine „altersbedingte Gebrechen“ ohne Krankheitswert reichen formal oft nicht aus. In der Praxis sind die Grenzen jedoch fließend. Eine dokumentierte ärztliche Diagnose (z.B. Arthrose, Demenz) ist daher essenziell.

Wichtige Voraussetzung: Vorversicherungszeit

Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.

Fazit & Empfehlung

Prüfen Sie vor dem Antrag kritisch:

  • Besteht der Zustand voraussichtlich länger als 6 Monate?
  • Gibt es eine gesicherte ärztliche Diagnose?
  • Ist die Vorversicherungszeit erfüllt?

Quellen

Allgemeine Grundlagen:
  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
  • Offizielle Informationsportale wie gesund.bund.de

Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.

Unsicher, ob es für einen Pflegegrad reicht?

Unser Pflegegrad-Rechner im Guide gibt Ihnen eine erste Einschätzung.

Guide jetzt sichern