Pflegegrad abgelehnt? Widerspruch einlegen: Fristen, Ablauf, Tipps
Ein Ablehnungsbescheid ist kein endgültiges Urteil. Tatsächlich ist fast jeder zweite erste Widerspruch erfolgreich. Geben Sie nicht auf.
Achtung: Die 1-Monats-Frist
Sobald Sie den Bescheid erhalten, tickt die Uhr. Sie haben genau einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig.
Unser Widerspruchs-Generator erstellt Ihnen basierend auf Ihrem Ablehnungsbescheid automatisch das passende juristische Schreiben. Zum Pflege-Finanz-Guide
Schritt 1: Fristwahrender Widerspruch
Sie müssen noch keine Begründung schreiben! Um die Frist zu wahren, reicht zunächst ein kurzer Zweizeiler.
Schritt 2: Akteneinsicht anfordern
Fordern Sie im gleichen Schreiben das Pflegegutachten an (falls es nicht beilag). Nur wenn Sie das Gutachten kennen, können Sie sehen, wo Punkte fehlen oder Sachverhalte falsch dargestellt wurden.
Schritt 3: Die Begründung
Gehen Sie das Gutachten Punkt für Punkt durch. Vergleichen Sie es mit Ihrem Pflegetagebuch.
- ✗ Hat der Gutachter notiert, dass der Patient "selbstständig essen kann"?
- ✓ Veto einlegen: "Nein, Brot muss geschmiert und kleingeschnitten werden."
Listen Sie solche Diskrepanzen auf. Je konkreter, desto besser.
Musterbriefe nutzen
Formulieren Sie nicht ins Blaue hinein. Nutzen Sie bewährte Vorlagen, um juristisch auf der sicheren Seite zu sein.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
- Offizielle Informationsportale wie gesund.bund.de
Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.