Pflegegrad 1: Welche Leistungen & Gelder stehen mir zu?
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld zur freien Verfügung.
- Sie haben aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag (131 €).
- Auch Wohnumfeldverbesserungen (bis 4.180 €) können beantragt werden.
Dieser Artikel ist Teil unserer Serie Pflegegrad & Antrag.
Pflegegrad 1 ist oft der Einstieg. Viele sind enttäuscht, dass kein Geld auf dem Konto landet. Doch Sie können Sachleistungen abrufen.
Warum kein Pflegegeld?
Pflegegrad 1 bedeutet "geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Der Gesetzgeber geht davon aus, dass noch keine umfassende körperliche Pflege nötig ist, sondern eher Unterstützung im Haushalt oder bei der Organisation.
Diese 4 Leistungen bekommen Sie trotzdem
- 1. Entlastungsbetrag (131 € / Monat) Für Putzhilfe, Betreuungsgruppen oder Alltagsbegleiter. Muss per Rechnung eingereicht werden.
- 2. Pflegehilfsmittel (42 € / Monat) Für Handschuhe, Desinfektionsmittel & Co.
- 3. Wohnumfeldverbesserung (bis 4.180 €) Zuschuss für Badumbau oder Treppenlift. Ja, auch bei Pflegegrad 1!
- 4. Hausnotruf (Basis) Die Kasse zahlt die monatliche Grundgebühr (ca. 25,50 €) für einen Hausnotruf.
Haben Sie das Gefühl, es ist mehr als Pflegegrad 1? Nutzen Sie unseren Widerspruchs-Generator, wenn Punkte übersehen wurden. Zum Pflege-Finanz-Guide
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
- Offizielle Informationsportale wie gesund.bund.de
Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.