Pflegegeld oder Pflegesachleistungen: Was passt besser?
Das Pflegegeld ist eine der wenigen Sozialleistungen, die nicht zweckgebunden abgerechnet werden müssen. Es ist ein "Anerkennungsbetrag" für Ihre Leistung.
Zur freien Verfügung: Was Sie damit tun können
Der Pflegebedürftige entscheidet selbst, was mit dem Geld passiert. Es müssen keine Rechnungen oder Belege bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Weitergabe an Angehörige
Als finanzielle Anerkennung für die pflegende Tochter, den Sohn oder Partner.
Haushaltshilfe
Zur Bezahlung einer privaten Hilfe, z.B. aus Osteuropa (legal angestellt).
Alltagshilfen
Für den Nachbarsjungen, der einkauft, oder die Putzhilfe.
Lebensunterhalt
Einfach zur Aufbesserung der Rente oder für spezielle Ernährung.
Geheimtipp: Die Kombileistung
Viele wissen nicht: Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen (für den Pflegedienst) kombinieren.
Beispiel: Wenn Sie den Pflegedienst nur zu 50% für das Waschen nutzen, erhalten Sie noch 50% des Pflegegeldes ausgezahlt. Ein komplettes "Entweder-Oder" ist nicht nötig!
Ist das Pflegegeld steuerpflichtig?
Nein. Für den Pflegebedürftigen ist das Pflegegeld steuerfrei. Geben Sie es an pflegende Angehörige weiter (als "sittliche Pflicht"), ist es auch für diese in der Regel steuerfrei und muss nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Pflegegeld oder Sachleistung? Unser Kombirechner zeigt Ihnen, welche Variante (oder Mischung) Ihnen am Ende des Monats mehr bietet. Zum Pflege-Finanz-Guide
Fazit
Das Pflegegeld bietet maximale Freiheit. Nutzen Sie es flexibel, um die Pflege zu Hause so angenehm wie möglich zu gestalten – und vergessen Sie nicht die Kombileistung.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
- Offizielle Informationsportale wie gesund.bund.de
Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.