Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst richtig kombinieren
Viele glauben, sie müssten sich entscheiden: Entweder Pflegegeld (selbst pflegen) ODER Pflegedienst. Das ist falsch. Die Lösung heißt Kombinationsleistung.
Das Prinzip
Die Kombinationsleistung ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen (Pflegedienst) prozentual zu verrechnen. Was Sie vom Pflegedienst-Budget nicht verbrauchen, erhalten Sie anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Ein Rechenbeispiel (Pflegegrad 3)
- Max. Sachleistung (Pflegedienst): 1.497 €
- Max. Pflegegeld: 599 €
-
Szenario: Sie nutzen den Pflegedienst für 898,20 € (das sind 60% von 1.497 €).
Ergebnis: Sie erhalten noch 40% des Pflegegeldes ausgezahlt.
= 239,60 € Auszahlung
Die manuelle Berechnung ist fehleranfällig. Nutzen Sie unseren Kombirechner, um verschiedene Szenarien (40% / 60% etc.) durchzuspielen. Zum Pflege-Finanz-Guide
Für wen lohnt sich das?
Die Kombileistung ist ideal, wenn Sie:
- Den Pflegedienst nur für körperlich schwere Aufgaben (z.B. Duschen 2x pro Woche) nutzen wollen.
- Den Rest der Woche selbst pflegen.
- Sicherstellen wollen, dass regelmäßig eine Fachkraft nach dem Rechten sieht ("Qualitätssicherung").
Wichtig zu wissen
Die Pflegekasse berechnet den Anteil jeden Monat neu, basierend auf der Rechnung des Pflegedienstes. Schwankt die Nutzung des Pflegedienstes, schwankt auch die Auszahlung des Pflegegeldes.
Fazit
Verschenken Sie kein Budget. Nutzen Sie den Pflegedienst dort, wo er Sie entlastet, und kassieren Sie für den Rest Pflegegeld.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
- Offizielle Informationsportale wie gesund.bund.de
Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.