Entlastungsbetrag 2026: So nutzt du ihn richtig
Neben dem Pflegegeld gibt es weitere "versteckte" Budgets, die oft verfallen, weil sie nicht abgerufen werden. Hier ist der Überblick.
1. Der Entlastungsbetrag (131 € / Monat)
Jeder Pflegebedürftige (schon ab Pflegegrad 1!) hat Anspruch auf 131 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist jedoch zweckgebunden.
Sie können ihn nutzen für:
- ✓ Tages- oder Nachtpflege
- ✓ Kurzzeitpflege (Zuzahlung)
- ✓ Anerkannte Alltagshelfer (Haushaltshilfe, Betreuung)
Verlieren Sie nicht den Überblick. In unserer digitalen Mappe können Sie alle Belege für den Entlastungsbetrag sammeln und direkt abrechnen. Zum Pflege-Finanz-Guide
2. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (42 € / Monat)
Für "Verbrauchsmittel" wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz stehen Ihnen pauschal 42 Euro pro Monat zu (seit 2025 erhöht, davor 40 €).
Sie können diese Artikel in der Apotheke kaufen oder eine "Pflegebox" abonnieren, die direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
3. Wohnumfeldverbesserung (bis 4.180 €)
Wenn die Pflege zu Hause durch die Wohnung (Treppen, enges Bad) erschwert wird, zahlt die Kasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
Typische Maßnahmen:
- ✓ Umbau der Wanne zur Dusche.
- ✓ Einbau eines Treppenlifts.
- ✓ Verbreiterung von Türen für Rollstühle.
Rechenbeispiel
Wenn ein Ehepaar (beide pflegebedürftig) zusammenwohnt, kann der Zuschuss für das gemeinsame Bad sogar auf bis zu 16.720 Euro (für 4 Personen) kumuliert werden. Für Ehepaare sind es oft 8.360 Euro.
Fazit
Lassen Sie dieses Geld nicht liegen. Entlastungsbetrag und Hilfsmittel-Pauschale sind Leistungen, die Ihnen *zusätzlich* zum Pflegegeld zustehen.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
- Offizielle Informationsportale wie gesund.bund.de
Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.