Stand: Februar 2026 Lesezeit: 5 Min.
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Entlastungsbetrag 2026: So nutzt du ihn richtig

Lesezeit: 3 Min. Stand: 2026

Neben dem Pflegegeld gibt es weitere "versteckte" Budgets, die oft verfallen, weil sie nicht abgerufen werden. Hier ist der Überblick.

1. Der Entlastungsbetrag (131 € / Monat)

Jeder Pflegebedürftige (schon ab Pflegegrad 1!) hat Anspruch auf 131 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist jedoch zweckgebunden.

Sie können ihn nutzen für:

  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege (Zuzahlung)
  • Anerkannte Alltagshelfer (Haushaltshilfe, Betreuung)
Hinweis: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können angespart und bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden.
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Verlieren Sie nicht den Überblick. In unserer digitalen Mappe können Sie alle Belege für den Entlastungsbetrag sammeln und direkt abrechnen. Zum Pflege-Finanz-Guide

2. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (42 € / Monat)

Für "Verbrauchsmittel" wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz stehen Ihnen pauschal 42 Euro pro Monat zu (seit 2025 erhöht, davor 40 €).

Sie können diese Artikel in der Apotheke kaufen oder eine "Pflegebox" abonnieren, die direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

3. Wohnumfeldverbesserung (bis 4.180 €)

Wenn die Pflege zu Hause durch die Wohnung (Treppen, enges Bad) erschwert wird, zahlt die Kasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.

Typische Maßnahmen:

  • Umbau der Wanne zur Dusche.
  • Einbau eines Treppenlifts.
  • Verbreiterung von Türen für Rollstühle.

Rechenbeispiel

Wenn ein Ehepaar (beide pflegebedürftig) zusammenwohnt, kann der Zuschuss für das gemeinsame Bad sogar auf bis zu 16.720 Euro (für 4 Personen) kumuliert werden. Für Ehepaare sind es oft 8.360 Euro.

Fazit

Lassen Sie dieses Geld nicht liegen. Entlastungsbetrag und Hilfsmittel-Pauschale sind Leistungen, die Ihnen *zusätzlich* zum Pflegegeld zustehen.

Quellen

Artikel-spezifische Quellen (geprüft):
Allgemeine Grundlagen:
  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
  • Offizielle Informationsportale wie gesund.bund.de

Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.

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