Stand: Februar 2026 Lesezeit: 5 Min.
Finanzen

Elternunterhalt: Wann Kinder für Pflegekosten haften

Lesezeit: 4 Min. Stand: 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zahlen Kinder erst ab 100.000 € Brutto-Jahreseinkommen.
  • Das Vermögen (Eigenheim, Erspartes) der Kinder bleibt meist unangetastet.
  • Ehepartner der Kinder werden bei der 100.000-Euro-Grenze nicht mitgerechnet.

Dieser Artikel ist Teil unserer Serie Recht & Alltag.

Wenn die Rente der Eltern nicht fürs Pflegeheim reicht, springt das Sozialamt ein ("Hilfe zur Pflege"). Doch holt es sich das Geld von den Kindern zurück?

Die 100.000-Euro-Grenze

Seit 2020 können Kinder aufatmen: Das Sozialamt fordert keinen Elternunterhalt, solange das eigene Brutto-Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt.

Wichtig: Es zählt das Gesamtbrutto (Lohn + Mieteinnahmen + Kapitalerträge). Werbungskosten können aber abgezogen werden.

Was ist mit dem Vermögen der Eltern?

Bevor das Sozialamt zahlt, müssen die Eltern ihr eigenes Vermögen aufbrauchen. Es gibt aber ein Schonvermögen (seit 2023: 10.000 € pro Person). Auch das "angemessene" Eigenheim bleibt geschützt, solange der Ehepartner darin wohnt.

💡
Haus überschreiben?

Vorsicht bei Schenkungen! Das Sozialamt kann Schenkungen der letzten 10 Jahre zurückfordern, wenn die Pflegekosten nicht gedeckt sind. Lassen Sie sich rechtzeitig (Jahre vorher!) beraten.

Quellen

Allgemeine Grundlagen:
  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
  • Offizielle Informationsportale wie gesund.bund.de

Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.

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