Elternunterhalt: Wann Kinder für Pflegekosten haften
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zahlen Kinder erst ab 100.000 € Brutto-Jahreseinkommen.
- Das Vermögen (Eigenheim, Erspartes) der Kinder bleibt meist unangetastet.
- Ehepartner der Kinder werden bei der 100.000-Euro-Grenze nicht mitgerechnet.
Dieser Artikel ist Teil unserer Serie Recht & Alltag.
Wenn die Rente der Eltern nicht fürs Pflegeheim reicht, springt das Sozialamt ein ("Hilfe zur Pflege"). Doch holt es sich das Geld von den Kindern zurück?
Die 100.000-Euro-Grenze
Seit 2020 können Kinder aufatmen: Das Sozialamt fordert keinen Elternunterhalt, solange das eigene Brutto-Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt.
Wichtig: Es zählt das Gesamtbrutto (Lohn + Mieteinnahmen + Kapitalerträge). Werbungskosten können aber abgezogen werden.
Was ist mit dem Vermögen der Eltern?
Bevor das Sozialamt zahlt, müssen die Eltern ihr eigenes Vermögen aufbrauchen. Es gibt aber ein Schonvermögen (seit 2023: 10.000 € pro Person). Auch das "angemessene" Eigenheim bleibt geschützt, solange der Ehepartner darin wohnt.
Vorsicht bei Schenkungen! Das Sozialamt kann Schenkungen der letzten 10 Jahre zurückfordern, wenn die Pflegekosten nicht gedeckt sind. Lassen Sie sich rechtzeitig (Jahre vorher!) beraten.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
- Offizielle Informationsportale wie gesund.bund.de
Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.