Beratungsbesuch (§ 37.3): Pflicht, Fristen, Nachweis
Wer Pflegegeld bezieht, muss "Beratungseinsätze" nachweisen. Tun Sie das nicht, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden. Ab 2026 gibt es hier Erleichterungen.
Die neuen Fristen
Bisher galt: Pflegegrad 4 & 5 mussten alle 3 Monate (vierteljährlich) beraten werden. Das war oft stressig.
Neu ab 2026: Für alle Pflegegrade (2 bis 5) reicht nun grundsätzlich ein Nachweis einmal pro Kalenderhalbjahr (alle 6 Monate).
Ausnahme: Wer Pflegegrad 4 oder 5 hat und freiwillig öfter Beratung möchte, kann dies weiterhin vierteljährlich tun. Die Kasse zahlt das weiterhin.
Ein vergessenes Protokoll führt zur Kürzung. Unsere Erinnerungs-Funktion im Workspace meldet sich automatisch, wenn der nächste Nachweis fällig ist. Zum Pflege-Finanz-Guide
Wozu dient der Besuch?
- Der Pflegedienst prüft, ob die Pflege zu Hause sichergestellt ist.
- Sie erhalten Tipps zu Hilfsmitteln, Hebetechniken oder Umbaumaßnahmen.
- Es ist keine Prüfung wie beim MD (Medizinischer Dienst), sondern eine Hilfestellung.
Was kostet das?
Nichts. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse direkt. Neu ist auch: Die Nachweise (Protokolle) können vom Pflegedienst nun endlich elektronisch an die Kasse übermittelt werden. Das Papierchaos sinkt.
Fazit
Machen Sie den Termin rechtzeitig aus (z.B. im Januar und im Juli). Ein Versäumnis führt fast immer zu Ärger mit der Kasse und Zahlungsstopps.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
- Offizielle Informationsportale wie gesund.bund.de
Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.