Stand: Februar 2026 Lesezeit: 5 Min.
Pflichten & Fristen

Beratungsbesuch (§ 37.3): Pflicht, Fristen, Nachweis

Lesezeit: 3 Min. Stand: 2026

Wer Pflegegeld bezieht, muss "Beratungseinsätze" nachweisen. Tun Sie das nicht, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden. Ab 2026 gibt es hier Erleichterungen.

Die neuen Fristen

Bisher galt: Pflegegrad 4 & 5 mussten alle 3 Monate (vierteljährlich) beraten werden. Das war oft stressig.

Neu ab 2026: Für alle Pflegegrade (2 bis 5) reicht nun grundsätzlich ein Nachweis einmal pro Kalenderhalbjahr (alle 6 Monate).

Ausnahme: Wer Pflegegrad 4 oder 5 hat und freiwillig öfter Beratung möchte, kann dies weiterhin vierteljährlich tun. Die Kasse zahlt das weiterhin.

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Keinen Termin verpassen

Ein vergessenes Protokoll führt zur Kürzung. Unsere Erinnerungs-Funktion im Workspace meldet sich automatisch, wenn der nächste Nachweis fällig ist. Zum Pflege-Finanz-Guide

Wozu dient der Besuch?

  • Der Pflegedienst prüft, ob die Pflege zu Hause sichergestellt ist.
  • Sie erhalten Tipps zu Hilfsmitteln, Hebetechniken oder Umbaumaßnahmen.
  • Es ist keine Prüfung wie beim MD (Medizinischer Dienst), sondern eine Hilfestellung.

Was kostet das?

Nichts. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse direkt. Neu ist auch: Die Nachweise (Protokolle) können vom Pflegedienst nun endlich elektronisch an die Kasse übermittelt werden. Das Papierchaos sinkt.

Fazit

Machen Sie den Termin rechtzeitig aus (z.B. im Januar und im Juli). Ein Versäumnis führt fast immer zu Ärger mit der Kasse und Zahlungsstopps.

Quellen

Artikel-spezifische Quellen (geprüft):
Allgemeine Grundlagen:
  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
  • Offizielle Informationsportale wie gesund.bund.de

Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.

Checkliste für den Besuch

Was fragt der Pflegedienst? Wie bereite ich mich vor? Unser Guide hat die Checkliste.

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