Pflegepauschbetrag vs. Behinderten-Pauschbetrag: Was ist sinnvoll?
Neben den klassischen Leistungen der Pflegekasse gibt es weitere finanzielle Vorteile, die Sie nutzen sollten. Hier der Überblick.
1. Der Pflegepauschbetrag (Steuer)
Wer einen Angehörigen (mind. Pflegegrad 2) unentgeltlich pflegt, kann bei der Steuererklärung den Pflegepauschbetrag geltend machen. Sie müssen dafür keine Belege sammeln!
- Pflegegrad 2: 600 € / Jahr
- Pflegegrad 3: 1.100 € / Jahr
- Pflegegrad 4 & 5: 1.800 € / Jahr
Haben Sie wirklich alle Töpfe ausgeschöpft? Unsere Steuer-Checkliste im Guide zeigt Ihnen, wo Sie bei der Steuererklärung noch Geld zurückholen können. Zum Pflege-Finanz-Guide
2. Landespflegegeld Bayern
Wohnen Sie in Bayern? Glück gehabt! Der Freistaat zahlt zusätzlich 500 € pro Jahr (ab Pflegegrad 2).
Beachten Sie: Der Antrag muss einmalig gestellt werden (Frist beachten!). Es ist steuerfrei und wird nicht angerechnet.
3. Angstthema Elternunterhalt
Viele fürchten: "Wenn Mama ins Heim muss, muss ich zahlen."
Entwarnung: Seit 2020 gilt das "Angehörigen-Entlastungsgesetz". Kinder müssen erst zahlen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Das eigene Vermögen (z.B. Haus) ist meist geschützt.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
- Offizielle Informationsportale wie gesund.bund.de
Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.